Die Idee klingt einfach und faszinierend: Der Anleger erwirbt von einem Unternehmen direkt das Eigentum an Containern. Das Unternehmen mietet diese zurück und zahlt dafür eine vertraglich garantierte Miete. Am Ende der Vertragslaufzeit kauft das Unternehmen dann die Container für mitunter 65 Prozent des ursprüngliches Wertes zurück.
Dieses verlockende P&R-Geschäftsmodell hat aber gewaltige Tücken, wie sich jetzt sehr deutlich zeigt. Trotz der Insolvenzen bleiben die Anleger Eigentümer der Container. Da die P&R-Gesellschaften zahlungsunfähig sind, werden die Ansprüche aus den garantierten Mietzahlungen jedoch voraussichtlich nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.
Außerdem können in diesem Fall Häfen und Reedereien grundsätzlich Standgebühren und Entsorgungskosten von den Eigentümern fordern. So drohen zusätzlich zum Verlust des investierten Geldes weitere finanzielle Nachteile.
Eine Neuvermietung der Container nach der Pleite der P&R-Gruppe ist theoretisch möglich, dürfte aber mangels Fachkunde und geschäftlicher Kontakte kaum durchführbar sein. Regelmäßig wissen Anleger auch überhaupt nicht, wo sich „ihr“ Container aktuell befindet. Auch weisen die vertraglichen Bestimmungen zum Rückkauf der Container rechtliche Unklarheiten auf.
Nicole Mutschke
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Henning Linnenberg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Claudia Halstenberg
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht