
29 Mrz P&R-Insolvenz: Aktuelle Infos zum Ablauf der (vorläufigen) Insolvenzverfahren
Bereits jetzt können Schadensersatzansprüche gegen Banken und Finanzberater geltend gemacht werden, sofern diese das P&R-Containerinvestment empfohlen und dabei fehlerhaft beraten haben. Zu einem späteren Zeitpunkt können auch in einem Insolvenzverfahren Forderungen der Anleger geltend gemacht werden.
Aktuell läuft „nur“ das Insolvenzantragsverfahren
Aktuell läuft das Insolvenzantragsverfahren, welches auch als vorläufiges Insolvenzverfahren bezeichnet wird. Es beginnt mit Insolvenzantragsstellung und endet mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In diesem Verfahrensschritt prüft der vorläufige Insolvenzverwalter die Insolvenzgründe, die Verfahrenskostendeckung und die Möglichkeit einer Fortführung des Geschäftsbetriebes. Ferner finden Bestandsaufnahmen sowie vermögenssichernde und –erhaltende Maßnahmen statt. Im Fall von P&R muss u. a. ermittelt werden, wie viele Container an wen und wie lange vermietet sind. Wegen der Größe der P&R-Gesellschaften, die Insolvenz angemeldet haben, könnte das Insolvenzantragsverfahren einige Monate dauern.
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