In vielen Fällen dürfte das Containerdirektinvestment von Banken oder Finanzberatern empfohlen worden sein, ohne dabei ausreichend auf die Risiken hingewiesen zu haben. Somit kommen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht.
Diese sind weitreichend: Nach dem Grundsatz der Naturalrestitution haben die Bank oder der Finanzberater im Falle fehlerhafter Anlageberatung den Zustand (wieder)herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand (hier: der Beratungsfehler) nicht eingetreten wäre.
Der Anleger kann in diesen Fällen also die komplette Rückabwicklung des Rechtsgeschäftes geltend machen und somit von der Bank oder dem Finanzberater grundsätzlich
• die Rückzahlung des Kaufpreises für die Container abzüglich erhaltener Auszahlungen und Zug-um-Zug gegen Übereignung der Container,
• den Ersatz etwaig entgangener Gewinne und
• die Freistellung von allen weiteren aus dem Containerkauf resultierenden Nachteilen
verlangen. Besonders die letztgenannte Freistellung ermöglicht einen Schutz vor Standgebühren und Entsorgungskosten von Hafenbetreibern und Reedern.
Nutzen Sie unser Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung, um sich zu informieren, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können!
1. Teilnahme am Insolvenzverfahren, um die garantierten Mietzahlungen anzumelden
2. Bildung eines Netzwerkes der betroffenen privaten Kleinanleger, um auf Augenhöhe dem Insolvenzverwalter, Vertretern von Großanlegern, Wirtschaftsprüfern etc. gegenübertreten zu können
3. Erlangung von Eigentumszertifikaten an den Containern mit internationalem Code und Seriennummer
4. Erhalt der bereits abgeschlossenen Containermietverträge
5. Weiterverkauf der Container
Welche Handlungsoptionen ergriffen werden, sollte wohl überlegt werden. Die Konsequenzen können äußerst weitreichend sein und sind ohne die Beratung durch einen Experten beziehungsweise einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kaum abzuschätzen.
Gerne
Wichtig ist, bei diesen Ansprüchen keine Verjährung zu riskieren. Deshalb sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden.
Nicole Mutschke
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Henning Linnenberg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Claudia Halstenberg
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht